Schutzmaßnahmen
Abgrabungsamphibien sind streng geschützt
Alle Abgrabungsamphibienarten sind in Deutschland gemäß Bundesnaturschutzgesetz streng geschützt. Es ist verboten, die Tiere zu töten, ihre Fortpflanzungs- und Ruhestätten zu zerstören und die Tiere anderweitig derart zu beeinträchtigen, dass der Zustand der Population sich verschlechtert.
Mit anderen Worten: Amphibienschutz ist Pflicht! Jeder muss tun, was er kann!
In einer aktiven Rohstoffgewinnungsstätte kann dies ohne großen Aufwand gelingen.
Einfache betriebsintegrierte Schutzmaßnahmen
Da die Abgrabungsamphibien zum großen Teil in Rohstoffgewinnungsstätten vorkommen und auf die dort herrschende Dynamik angewiesen sind, kann mit betriebsintegrierten Maßnahmen ein wirkungsvoller Schutz erreicht werden. Im Folgenden sind die wichtigsten Maßnahmen aufgelistet, die einen Schutz der Tiere in einer aktiven Rohstoffgewinnungsstätte weitgehend gewährleisten.
Vermeidung der Beschädigung von besiedelten Gewässern durch Sümpfung, Durchfahren, Verkippen; ggf. Gewässer mit Absperrband oder Findlingen sichern
Größere Gewässer nur außerhalb der Laichzeit entfernen
Sümpfung oder Entfernung von Kleingewässern nur außerhalb der Laich- und Larvenzeit der Amphibien mit Schaffung von geeigneten Ersatzgewässern an anderer Stelle
Spontan entstandene Gewässer ohne Kaulquappen im Arbeitsbereich mit grobem Kies auffüllen oder drainieren
Keine Förderbänder, Bretter etc. im bald genutzten Bereichen
Förderbandreste, Folien, Holz, Beton, Geotex-Vliese und etc. nicht im zukünftigen Arbeitsbereich lagern
Erhalt von Gesteinshalden etc.
Erhalt von Gesteinshalden, Sandhalden, Totholzhaufen oder Böschungen in der Nähe von besiedelten Kleingewässern